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1

Dienstag, 4. Dezember 2018, 11:30

Namen der Geos-Apps in der Zukunft?!

72%

GeoWorks-style: GeoIrgendwas (GeoDraw, GeoWrite, ...) (18)

16%

Breadbox-style (Artist, Writer, ...) (4)

12%

Mir egal (3)

0%

NewDeal-style: NewIrgendwas (NewDraw, NewWrite, ...)

In der Vergangenheit gab es Beschwerden darüber, dass die Standard-Apps in jedem Release anders hießen. Nun haben wir die Möglichkeit, das zu ändern (sofern gewünscht)...
There are two rules in life:
1. Never give out all of the information.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jpolzfuss« (5. Dezember 2018, 09:54)


sebi

Fortgeschrittener

Beiträge: 182

Beruf: Software-Entwickler

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2

Mittwoch, 5. Dezember 2018, 12:43

Also in meinem Breadbox heißen die großen Applikationen schon GeoDraw, GeoWrite, GeoManager usw.
Liegt das einfach an der Lokalisierung und im US-Original heißen sie Artist usw. oder ...?

Sonst würde ich die Geo-Variante bevorzugen, weil sie mit der Einheitlichkeit den Ensemble-Charakter betont.

3

Donnerstag, 6. Dezember 2018, 06:31

Das System heißt GEOS, also sollten die Apps auch GeoSonstwas heißen. 8)

Rainer
Es gibt 10 Arten von Menschen - die einen wissen was binär ist, die anderen nicht.

hanslse

Fortgeschrittener

Beiträge: 272

Beruf: Systemadministrator

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4

Donnerstag, 6. Dezember 2018, 13:22

I would perfer either or, as long as it is consistent. Now, it is a kind of half/half way thorugh. The "New" prefix is a bad replacement for "Geo", so I think it stands between GeoWrite or Writer. The MyTurn's naming is a bit dull, so I would go for restoring the Geo-names, as it will be consistent and also add the legacy and connection back to original software and the name of the OS as Rainer points out. OTOH, I would not cry if it will be the other way around.

Hans

5

Donnerstag, 6. Dezember 2018, 15:05

Da wäre erst mal zu klären was Gos-Apps sind. Sind das die mit Geos mitgelieferten Anwendungen, die ich von Geos aus aufrufen kann oder ist das Geos System damit gemeint.

Wenn letzteres, dann stimme ich für NewDeal!

Wenn die in diesem Gesamtsystem enthaltenen Apps gemeint sind, dann stimme ich für die bisher bekannten Namen, wie Goewrite, Geocalc, .... um die Apps auch wiederzuerkennen.

6

Montag, 10. Dezember 2018, 23:32

Hallo,
Ich habe für die Breadbox-Namen oder allgemeine Bezeichnungen wie "Textverarbeitung" gestimmt.

Hintergrund: "Geo"+Irgendwas wird heute sehr stark für Anwendungen und Dienste im Bereich Geografie, Fernerkundung etc. benutzt. Dort tummeln sich inzwischen große SW-Anbieter mit gut bezahlten Anwälten, die Namensrechte prüfen und Verletzungen ahnden werden. Da wir das hier alle als Hobby betreiben, sollten wir solchem Ärger aus dem Weg gehen...

Thomas

7

Dienstag, 11. Dezember 2018, 19:27

Vorauseilender Gehorsam hat ganze Staatensysteme kaputt gemacht ...
Rainer
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8

Mittwoch, 12. Dezember 2018, 00:21

Vorauseilender Gehorsam hat ganze Staatensysteme kaputt gemacht ...
..und Namensrechte die schönsten Hobbyprojekte. Bsp. "GeoCalc" ist seit 2004 ein Warenzeichen von Blue Marble Group, Inc. Oder?

9

Mittwoch, 12. Dezember 2018, 15:09

Vorauseilender Gehorsam hat ganze Staatensysteme kaputt gemacht ...
..und Namensrechte die schönsten Hobbyprojekte. Bsp. "GeoCalc" ist seit 2004 ein Warenzeichen von Blue Marble Group, Inc. Oder?
Keine Ahnung. Aber GeoCalc heißt schon seit ewigen Zeiten GeoCalc. Gibt es da nicht so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht"?
Gruß Achim



PC/GEOS unter Linux in der DOSEMU = UNSCHLAGBAR!

10

Donnerstag, 13. Dezember 2018, 15:08

Hallo!

Tja... Mit den "GeoNamen" haben wir vermutlich ein Problem:

GeoCalc: http://www.bluemarblegeo.com/products/geocalc.php

GeoWrite: https://play.google.com/store/apps/detai…tebook&hl=en_US

GeoDraw:
http://www.fenceindustry.com/geodraw/geo…097136ab-af35ee
https://www.fundafundaacademy.com/product/geodraw/
http://geodraw.pl/

GeoManager:
http://www.geomanager.cl/
https://www.trimble.com/FSM/Calculators.aspx

...

Jetzt stellt sich die Frage, ob die "GeoNamen" dadurch, dass sie zwischendurch nicht mehr benutzt wurden, "frei geworden" sind oder nicht...

Gruß
Jörg
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11

Donnerstag, 13. Dezember 2018, 15:42

Klingt allerdings wirklich nicht gut. Andererseits überschneiden sich die Anwendungsgebiete nicht. Dadurch existiert vielleicht gar kein Konflikt?

Rainer
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12

Donnerstag, 13. Dezember 2018, 16:22

Deutsches Patent- und Markenamt:

"Eine Markenrechtsverletzung kann vorliegen, wenn jemand ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit den für die Marke eingetragenen Waren oder Dienstleistungen identisch sind. Ebenso wenn jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, sofern für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen mit der Marke besteht."

Befinden wir uns mit Geos in einem geschäftlichen Verkehr?

Wilfried

13

Donnerstag, 13. Dezember 2018, 22:14

Ich finde auch den Passus interessant:
ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit den für die Marke eingetragenen Waren oder Dienstleistungen identisch sind.

Das "identische Zeichen" wäre hier der Name.

Wenn GeoCalc ein Kalkulationsprogramm für Geografie - in welcher Form auch immer - ist, dann ist das Zeichenprogramm "GeoCalc" keine "identische Ware oder Dienstleistung". So würde ich das verstehen. :huh:
Rainer
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14

Donnerstag, 13. Dezember 2018, 23:31

Um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen, könnte man ja z.B. GeosDraw sagen.

Wilfried

15

Freitag, 14. Dezember 2018, 10:16

Ich wär dafür die Programme entweder mit "Emsemble" zu beginnen (EnsembleWrite) oder einfach die klassischen Namen ohne "Geo": Draw, Write, File...
Bye,
MeyerK

16

Freitag, 14. Dezember 2018, 10:35

Tja... das eigentliche Problem war von Anfang an, dass "Geoworks" eher nach Erdarbeiten als nach Software klang... ;)

Die Frage ist eher: Warum haben "alle" nicht die "GeoNamen" behalten, sondern in "NewName" oder irgendwas anderes umbenannt? War es, weil die "GeoNamen" eingetragene Warenzeichen von GeoWorks waren und deshalb nicht weiter benutzt werden durften, da immer nur eine Lizenz fürs System, aber nie die Warenzeichen gekauft wurden?
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17

Freitag, 14. Dezember 2018, 11:47

Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz.

§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

1. Marken,
2. geschäftliche Bezeichnungen,
3. geographische Herkunftsangaben.

§ 2 Anwendung anderer Vorschriften

Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.

§ 3 Als Marke schutzfähige Zeichen

(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

(2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,

1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.

§ 4 Entstehung des Markenschutzes

Der Markenschutz entsteht

1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3. ...

§ 5 Geschäftliche Bezeichnungen

(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.

(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.

(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.

§ 6 Vorrang und Zeitrang

(1) Ist im Falle des Zusammentreffens von Rechten im Sinne der §§ 4, 5 und 13 nach diesem Gesetz für die Bestimmung des Vorrangs der Rechte ihr Zeitrang maßgeblich, wird der Zeitrang nach den Absätzen 2 und 3 bestimmt.

(2) Für die Bestimmung des Zeitrangs von angemeldeten oder eingetragenen Marken ist der Anmeldetag (§ 33 Abs. 1) oder, falls eine Priorität nach § 34 oder nach § 35 in Anspruch genommen wird, der Prioritätstag maßgeblich.

(3) Für die Bestimmung des Zeitrangs von Rechten im Sinne des § 4 Nr. 2 und 3 und der §§ 5 und 13 ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem das Recht erworben wurde.

(4) Kommt Rechten nach den Absätzen 2 und 3 derselbe Tag als ihr Zeitrang zu, so sind die Rechte gleichrangig und begründen gegeneinander keine Ansprüche.

https://www.recht-freundlich.de/markenre…ng-rechtsanwalt
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/def…ichnungen-32633

Unbeschadet eventueller Namensgleichheiten begründet die Verwendung unseres Präfixes "Geo-" keine Markenrechtsverletzung, sofern die Bezeichnung mit der Namensgebung von Software konkurriert, die die Erde, das All oder etwelche Bodenhügel rendert. Wer beispielsweise seine geologischen Datenbaken mit einer Software "GeoScop" verwaltet, kann nicht beanspruchen, daß diese Geschäftsbezeichnung derart originell (und abgegrenzt!) sei, daß sie einen Markenschutz begründe. Gerade unsere Erdarbeiter-Namen könnten sich also als Vorteil erweisen.

Da gibt es noch ein paar Problemchen mehr, aber wer den Komplex durchdenken will, der möge das Markengesetz und die einschlägigen Kommentare lesen.
»msgeo« hat folgendes Bild angehängt:
  • GeoTux.png

18

Freitag, 14. Dezember 2018, 20:13

Hallo Martin,

sei mal bitte so lieb und strukturiere deinen Beitrag so, das man Gesetz von Kommentar unterscheiden kann. Das Thema finde ich zu wichtig/interessant um Beiträge wegen "ich hab dafür den Kopf nicht frei" zu ignorieren.
Oder noch konkreter: Seitenweise Gesetzestext ohne Kommentar, warum und wie das wichtig ist, kann ich wegen Zeitmangel nicht lesen/verstehen.
Rainer
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19

Samstag, 15. Dezember 2018, 00:23

Erstens: Der Beitrag ist strukturiert.
Zweitens: Wer ein Problem verstehen will, muß eben mehr als zehn Sekunden opfern.

Ich bitte die Administratoren um die Löschung meines Accounts. Ihr findet mich auf meiner Seite.

20

Samstag, 15. Dezember 2018, 12:59

Hallo Martin,
was soll den das jetzt? Du magst vielleicht bewandert im Lesen und verstehen von Gesetzestexten sein, ich bin es nicht. Und wenn ich um Unterstützung beim Verstehen von etwas komplexer Materie bitte, dann ist deine Reaktion zumindest unverständlich. Habe ich dir jemals Unterstützung verweigert? Nicht dass ich wüsste. Also: Entschuldigung wenn ich dir auf den Schlips getreten bin. Aber krieg dich bitte wieder ein.
Gruß
Rainer
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